Rechtsprechung
   SG Dortmund, 13.01.2010 - S 23 AS 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39417
SG Dortmund, 13.01.2010 - S 23 AS 13/09 (https://dejure.org/2010,39417)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13.01.2010 - S 23 AS 13/09 (https://dejure.org/2010,39417)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - S 23 AS 13/09 (https://dejure.org/2010,39417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,39417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 19 AS 292/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach diesem Maßstab ist das Prozessverhalten der Kläger mutwillig, denn sie nehmen nicht davon Abstand, ihre nur kurze Leistungszeiträume betreffenden Interessen in den Verfahren des Sozialgerichts S 23 AS 13/09 sowie S 23 (47) AS 173/09 weiter zu verfolgen, ohne sich der für vernünftige Prozessführende, die ihre Rechtsanwaltskosten selber bezahlen müssen, zwingenden Erkenntnis zu beugen, dass eine Weiterverfolgung dieser Ansprüche ohne völlige Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse nach dem bisherigen Stand der Dinge aussichtslos ist.

    Im Verfahren S 23 AS 13/09 verfolgen die Kläger ihr Leistungsinteresse für die Zeit von der Antragstellung am 02.06.2009 bis zur Stellung des mittlerweile durch Bescheid vom 01.10.2009 abschlägig beschiedenen Folgeantrages vom 27.08.2009.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 19 AS 291/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach diesem Maßstab ist das Prozessverhalten der Kläger mutwillig, denn sie nehmen nicht davon Abstand, ihre nur kurze Leistungszeiträume betreffenden Interessen in den Verfahren des Sozialgerichts S 23 AS 13/09 sowie S 23 (47) AS 173/09 weiter zu verfolgen, ohne sich der für vernünftige Prozessführende, die ihre Rechtsanwaltskosten selber bezahlen müssen, zwingenden Erkenntnis zu beugen, dass eine Weiterverfolgung dieser Ansprüche ohne völlige Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse nach dem bisherigen Stand der Dinge aussichtslos ist.

    Im Verfahren S 23 AS 13/09 verfolgen die Kläger ihr Leistungsinteresse für die Zeit von der Antragstellung am 02.06.2009 bis zur Stellung des mittlerweile durch Bescheid vom 01.10.2009 abschlägig beschiedenen Folgeantrages vom 27.08.2009.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht